Stipendiumsrichtlinie

Zweck der Wirz-Stiftung ist unter anderem die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Aus diesem Grund vergibt die Wirz-Stiftung ein Stipendium für einen Auslandsaufenthalt für Schülerinnen und Schüler.  

 

I. Fördergrundsätze

Ziel der Förderung ist es, Schülerinnen und Schülern vor Abschluss der Schullaufbahn einen drei- bis sechsmonatlichen Aufenthalt in einem nicht europäischen Land (ohne USA) zu finanzieren, um andere Kulturen, Lebensformen und Sprachen kennen zu lernen. 

 

II. Förderung und Förderhöhe

Der Stipendiat erhält maximal 5000 € zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes. 
Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn zusätzlich andere Fördergelder beantragt wurden. Eine 100%-Förderung wird erwägt, wenn andere Optionen nicht erkennbar sind.
Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags innerhalb von vier Wochen nach dem ordnungsgemäßen Mittelabruf. 
Idealerweise hat die Organisation, die den Austausch realisiert, das Gütesiegel der Deutschen Stiftung für Völkerverständigung.

 

III. Antragstellung

Über die Vergabe des Stipendiums wird vom Vorstand und Kuratorium der Wirz-Stiftung gemeinsam entschieden. 
Antragsschluss ist der 28.02. für das nächste Schuljahr (ab August).
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 -12, die im Kreis Paderborn ihren Wohnsitz haben oder eine Schule im Kreis Paderborn besuchen.
Voraussetzung ist ein Zwischenzeugnis, das die Versetzung nicht gefährdet.
Eine Befürwortung des Auslandsaufenthaltes muss von der jeweiligen Schule nachgewiesen werden.
Schüler, die sich ehrenamtlich engagieren und/oder finanziell bedürftig sind, werden vorrangig für ein Stipendium ausgewählt.
Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums ist formlos bei der Wirz-Stiftung per Post oder elektronisch unter vorstand@wirz-stiftung.de einzureichen.

Dem Antrag beizufügen ist ein Lebenslauf mit Beschreibung der familiären Situation und Freizeitaktivitäten, eine Begründung für den Auslandaufenthalt, die inhaltliche Beschreibung des geplanten Auslandsaufenthaltes sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.

Idealerweise hat die Organisation, die den Austausch realisiert, das Gütesiegel der Deutschen Stiftung für Völkerverständigung.

 

IV. Auszahlung und Nachweis

Das Stipendium wird durch die Wirz-Stiftung ausgezahlt. Die Wirz-Stiftung behalt sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen.

 

V. Rücknahme und Rückzahlungspflicht

Die Wirz-Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen. Werden zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt, die schon zum Bewilligungszeitpunkt vorlagen und deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätten, so kann in einem solchen Fall eine Rücknahme erfolgen. Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, kann die Wirz-Stiftung die Förderung rückfordern.

 

VI. Kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium

Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. 

Die Wirz-Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen über die Stipendiumsvergabe. 

 

VII. Öffentlichkeitsarbeit

Der Stipendiat berichtet während und nach dem Auslandsaufenthalt über den Verlauf.

Der Stipendiat ist einverstanden, dass die Wirz-Stiftung in der Presse, auf der Homepage und in Socialmediakanälen über den Verlauf des Auslandsaufenthaltes berichtet.

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